WoGG ст. 2Wohnraum
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.