WoGG ст. 32Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.