WOS · Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
WOS ст. 46Briefwahl
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Die Mitglieder des Seebetriebsrats werden durch Briefwahl gewählt.
WOS · Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Die Mitglieder des Seebetriebsrats werden durch Briefwahl gewählt.