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WPG · Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

WPG ст. 6Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle

Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung

ДействуетОфициальный текст

Die planungsverantwortliche Stelle führt die Wärmeplanung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für das beplante Gebiet durch. Sie kann zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe Dritte beauftragen.