WpHG · Gesetz über den Wertpapierhandel
WpHG ст. 52Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden.