WpI-InhKontrollV · Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes
WpI-InhKontrollV ст. 12Inkrafttreten
Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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