WStG ст. 23Bedrohung eines Vorgesetzten
Zweiter Abschnitt Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.