WStG ст. 6Furcht vor persönlicher Gefahr
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.