ZApprO · Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO ст. 17Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Unterabschnitt 1 Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Die Länder richten zuständige Stellen ein, vor denen die Zahnärztliche Prüfung abgelegt wird.