ZensG 2022 · Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
ZensG 2022 ст. 35Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.