ZGÄndG 14 · Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
ZGÄndG 14 ст. 6
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.
ZGÄndG 14 · Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.