ZMV · Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren ZMV ст. 9Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Die Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. ← Предыдущая · ст. 8 Содержание