ZPO ст. 188Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.
Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.