ZPO ст. 190Einheitliche Zustellungsformulare
Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.