ZPO ст. 495aVerfahren nach billigem Ermessen
Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten
Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.
Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten
Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.