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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO ст. 589Zulässigkeitsprüfung

Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens

ДействуетОфициальный текст

(1) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen.

(2) Die Tatsachen, die ergeben, dass die Klage vor Ablauf der Notfrist erhoben ist, sind glaubhaft zu machen.