B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
§ 90a B-VG
B. Ordentliche Gerichtsbarkeit
Staatsanwälte sind Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. Durch Bundesgesetz werden die näheren Regelungen über ihre Bindung an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe getroffen.
История на изменения
- In Kraft seit 2014-01-01