UNO-Charta · Statut des Internationalen Gerichtshofes
§ 19 UNO-Charta
Artikel 19.
Die Mitglieder des Gerichtshofes genießen bei der Ausübung ihres Amtes die diplomatischen Privilegien und Immunitäten.
UNO-Charta · Statut des Internationalen Gerichtshofes
Artikel 19.
Die Mitglieder des Gerichtshofes genießen bei der Ausübung ihres Amtes die diplomatischen Privilegien und Immunitäten.