Geschäftsordnung der Bundesentschädigung · Geschäftsordnung der Bundesentschädigungskommission
§ 9 Geschäftsordnung der Bundesentschädigung
In den Niederschriften über Sitzungen oder Verhandlungen ist auch das Abstimmungsergebnis zu beurkunden.
Geschäftsordnung der Bundesentschädigung · Geschäftsordnung der Bundesentschädigungskommission
In den Niederschriften über Sitzungen oder Verhandlungen ist auch das Abstimmungsergebnis zu beurkunden.