Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Erfassung bestimmter Vermögenswerte · Erfassung bestimmter Vermögenswerte

§ 12 Erfassung bestimmter Vermögenswerte

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei

В силаОфициален текст

Nach der ersten Verlautbarung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sind anhängige Rechtsstreitigkeiten, die Eigentumsrechte an den Vermögenswerten betreffen, auf Antrag oder von Amts wegen durch Beschluß einzustellen und die bis dahin aufgelaufenen Verfahrenskosten gegenseitig aufzuheben. Der Beschluß ist den Parteien zuzustellen.