Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Erfassung bestimmter Vermögenswerte · Erfassung bestimmter Vermögenswerte

§ 5 Erfassung bestimmter Vermögenswerte

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins

В силаОфициален текст

Das Bundesministerium für Finanzen darf demjenigen, der ein Recht an Vermögenswerten bescheinigt, für die ein Antrag zur Feststellung der Eigentümer und Gläubiger (§ 7) nicht gestellt worden ist, Auskünfte über Anmeldungen nicht unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit verweigern.