Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz · Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz
§ 10 Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT
Wurde wegen desselben Schadens auch nach dem Amtshaftungsgesetz ein Ersatzanspruch gegen den Bund geltend gemacht, so steht dies einer Entscheidung gemäß § 8 nicht entgegen.