Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1162d ABGB

Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen

В силаОфициален текст

Ansprüche wegen vorzeitigen Austrittes oder vorzeitiger Entlassung im Sinne der §§ 1162a und 1162b müssen bei sonstigem Ausschlusse binnen sechs Monaten nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden konnten, gerichtlich geltend gemacht werden.