ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 542 ABGBEintrittsrecht bei Erbunwürdigkeit
II. Entstehung des Erbrechts römisch zwei. Entstehung des Erbrechts
Bei gesetzlicher Erbfolge treten die Nachkommen der erbunwürdigen Person an deren Stelle, auch wenn diese den Verstorbenen überlebt hat.
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- In Kraft seit 2017-01-01