ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 674 ABGB6. Vermächtnis der Möbel und des Hausrats
II. Arten von Vermächtnissen römisch zwei. Arten von Vermächtnissen
Unter den Möbeln oder der Einrichtung werden nur die zum gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung, unter dem Hausrat die zur Führung des Haushalts erforderlichen Sachen verstanden. Sachen zum Betrieb eines Unternehmens fallen im Zweifel nicht darunter.
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- In Kraft seit 2017-01-01