§ 185 NO
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt
Die Vorschriften dieses Hauptstückes sind sinngemäß auch auf die in dem Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragenen Notariatskandidaten anzuwenden.
История на изменения
- In Kraft seit 1983-01-01
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt
Die Vorschriften dieses Hauptstückes sind sinngemäß auch auf die in dem Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragenen Notariatskandidaten anzuwenden.