§ 185 NO
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt
Die Vorschriften dieses Hauptstückes sind sinngemäß auch auf die in dem Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragenen Notariatskandidaten anzuwenden.
Amendment history
- In Kraft seit 1983-01-01
IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt
Die Vorschriften dieses Hauptstückes sind sinngemäß auch auf die in dem Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragenen Notariatskandidaten anzuwenden.