§ 349 UGBSchadenersatz
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
История на изменения
- In Kraft seit 2007-01-01
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.