§ 20 EheGI. Nichtigkeitsgründe römisch eins. Nichtigkeitsgründe
D. Nichtigkeit der Ehe
Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den §§ 21 bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.
История на изменения
- In Kraft seit 1984-01-01
D. Nichtigkeit der Ehe
Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den §§ 21 bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.