Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

UmgrStG · Umgründungssteuergesetz

§ 41 UmgrStGLohnsteuerliche Verhältnisse

2. HAUPTSTÜCK Ergänzende Vorschriften

В силаОфициален текст

Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen der Anlage.

Übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer treten hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, soweit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen gezogen werden.