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Europäische Bank für Wiederaufbau und En · Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

§ 45 Europäische Bank für Wiederaufbau und En

Rechtsstellung der Bank

В силаОфициален текст

Die Bank besitzt volle Rechtspersönlichkeit und insbesondere die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit,

i) Verträge zu schließen;

ii)

unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen;

iii)

vor Gericht zu stehen.