Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech · Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
§ 4 Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech
Anrechenbar sind die von diesen Vergütungen oder Ruhegehältern in Liechtenstein gezahlte Landessteuer und Gemeindesteuer. Bei dieser Anrechnung ist Art. 23 Abs. 2 DBA anzuwenden.
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- Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech чл. 23