Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech · Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
§ 4 Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech
Anrechenbar sind die von diesen Vergütungen oder Ruhegehältern in Liechtenstein gezahlte Landessteuer und Gemeindesteuer. Bei dieser Anrechnung ist Art. 23 Abs. 2 DBA anzuwenden.
Refers to
- Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech Art. 23