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Feststellung von Durchschnittssätzen für · Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

§ 3 Feststellung von Durchschnittssätzen für

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Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:

a) für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser)

1,30 Euro,

b) für die Heizkosten

0,58 Euro,

c) für die Warmwasserkosten

0,29 Euro.

История на изменения
  • In Kraft seit 2002-01-01