§ 3 Feststellung von Durchschnittssätzen für
Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:
a) für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser)
1,30 Euro,
b) für die Heizkosten
0,58 Euro,
c) für die Warmwasserkosten
0,29 Euro.
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- In Kraft seit 2002-01-01