Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Konvention über die Rechtsstellung der F · Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

§ 38 Konvention über die Rechtsstellung der FSchlichtung von Streitfragen

Artikel 38

В силаОфициален текст

Wenn sich in der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens Streitfragen zwischen den vertragschließenden Staaten ergeben sollten, die nicht auf andere Weise beigelegt werden können, soll eine solche Streitfrage auf Antrag eines der Streitteile dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt werden.