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Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer · Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer, Garmisch-Partenkirchen (BRD)

§ 8 Straßendurchgangsverkehr Salzburg, Lofer

Artikel 8

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Die Devisenabfertigung wird in möglichst einfacher Weise durchgeführt. Den Reisenden wird gestattet, unter Beachtung der Überwachungsvorschriften im Durchgangsverkehr auch solche Zahlungsmittel mit sich zu führen, deren Ein-, Aus- oder Durchfuhr nach den Bestimmungen des Durchgangsstaates sonst verboten ist.