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Kostenlose Erteilung von Personenstandsu · Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung

§ 4 Kostenlose Erteilung von PersonenstandsuArtikel 4

Niederlande

В силаОфициален текст

Wortgetreue Abschriften oder Auszüge von Einträgen in Personenstandsbüchern, die mit der Unterschrift und dem Dienstsiegel der erteilenden Behörde versehen sind, bedürfen in den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten keiner Beglaubigung.