Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Vertrag über die Nichtweiterverbreitung · Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

§ 7 Vertrag über die Nichtweiterverbreitung

ARTIKEL VII ARTIKEL römisch sieben

В силаОфициален текст

Durch keine der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages wird das Recht einer Staatengruppe berührt, regionale Verträge abzuschließen, um zu gewährleisten, daß in ihren jeweiligen Gebieten keinerlei Kernwaffen vorhanden sind.