StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
§ 32 StbGEintritt in den Militärdienst eines fremden Staates
ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei VERLUST DER STAATSBÜRGERSCHAFT
Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. § 27 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
История на изменения
- In Kraft seit 2011-07-01