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StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

§ 32 StbGEintritt in den Militärdienst eines fremden Staates

ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei VERLUST DER STAATSBÜRGERSCHAFT

In forceOfficial text

Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. § 27 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2011-07-01