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Übereinkommen über die Durchleitung elek · Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie

§ 16 Übereinkommen über die Durchleitung elek

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Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind dem Generalsekretär des Völkerbundes zu übermitteln, der ihre Hinterlegung allen Staaten mitteilt, die es unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind.