Übereinkommen über die Durchleitung elek · Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie
§ 16 Übereinkommen über die Durchleitung elek
Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind dem Generalsekretär des Völkerbundes zu übermitteln, der ihre Hinterlegung allen Staaten mitteilt, die es unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind.