Preisgesetz 1992 · Preisgesetz 1992
§ 7 Preisgesetz 1992Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen
Artikel II Artikel römisch zwei
Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge sowie Ausgleichsabgabebeträge für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.