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Preisgesetz 1992 · Preisgesetz 1992

§ 7 Preisgesetz 1992Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

Artikel II Artikel römisch zwei

En vigueurTexte officiel

Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge sowie Ausgleichsabgabebeträge für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.