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Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler

§ 10 Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilMitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation

3. ABSCHNITT Geschäftsbedingungen

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Die Immobilienmakler haben die von ihnen verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation zu übermitteln, es sei denn, sie verwenden nur jene Geschäftsbedingungen, deren Verwendung von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlen wird.