Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
§ 10 Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilMitteilung von Geschäftsbedingungen an den Verein für Konsumenteninformation
3. ABSCHNITT Geschäftsbedingungen
Die Immobilienmakler haben die von ihnen verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation zu übermitteln, es sei denn, sie verwenden nur jene Geschäftsbedingungen, deren Verwendung von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlen wird.