Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
§ 11 Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilHöchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen
4. ABSCHNITT Höchstbeträge
Dieser Abschnitt gilt nicht für die Vermittlung einer Burg, eines Schlosses oder eines Klosters.