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Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler

§ 23 Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilVermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen

4. ABSCHNITT Höchstbeträge

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Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen darf den Betrag des einfachen monatlichen Mietzinses nicht übersteigen.