Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
§ 23 Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilVermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen
4. ABSCHNITT Höchstbeträge
Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen darf den Betrag des einfachen monatlichen Mietzinses nicht übersteigen.